Häufige Fragen (FAQ)

Fragen und Antworten rund um Mitgliedschaft, Vereinsverwaltung und Versicherungen

Das Sportangebot ist sehr vielfältig. Wir bieten in unseren vier Abteilungen (Turnen, Leichtathletik, Volleyball und Tauchen) und Kursen ein Angebot im Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport, für Alt und Jung. Einen Gesamtüberblick mit allen weiteren Sportarten des Turnverein 1861 im ASV Landau 1946 e.V. bietet Ihnen unsere Homepage unter dem Menüpunkt „Sportangebot“.

Sie haben die Möglichkeit, ein Angebot bis zu zwei Mal zu testen, um sich besser entscheiden zu können. Ein Versicherungsschutz für diese Zeit ist gegeben; darüber hinaus nicht mehr! Für jede weitere Teilnahme am Sportangebot müssen Sie Mitglied im Verein werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch beim jeweiligen Übungsleiter.

Ja, in der Regel sollte ein Teilnehmer auch Mitglied werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. unsere Fitnesskurse auch für Nichtmitglieder. Hierbei ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend notwendig und eine Teilnahme an dem Fitnesskurs wird gegen die Zahlung einer geringen Gebühr ermöglicht. Näheres erfahren Sie jeweils in den Übungsstunden bei den entsprechenden Übungsleitern der „Fitnesskurse“.

Klar, meistens ist es auch der beste Weg sich über eine Sportgruppe zu informieren. Erkundigen Sie sich einfach beim Abteilungsleiter oder direkt auf unserer Homepage über die aktuellen Trainingszeiten. Hingehen – Mitmachen – Spaß haben!

Die Beitrittserklärung gibt es bei jedem Übungsleiter. Sie können natürlich auch ein Formular (PDF Datei) von unserer Homepage unter „Mitglied werden“ herunterladen.

Ja, ein Vereinseintritt ist jederzeit möglich. Die Beitragspflicht beginnt im Monat des Eintritts. Bei Eintritt im laufenden Kalenderhalbjahr wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet. Die Beitrittserklärung gibt es bei jedem Übungsleiter. Sie können natürlich auch ein Formular der Beitrittserklärung (PDF Datei) von unserer Homepage unter „Mitglied werden“ herunterladen.

Nein, es besteht keine Möglichkeit sich per Online-Formular beim Turnverein 1861 anzumelden. Um unserem Turnverein beizutreten, lassen Sie sich von einem unserer Übungsleiter eine Beitrittserklärung geben oder laden Sie sich diese von unserer Homepage unter „Mitglied werden“ als PDF-Datei herunter. Für Mitteilungen des Übungsleiters oder des Vereins ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse wichtig. Bitte vermerken Sie diese gut leserlich in der Beitrittserklärung.

Um die Kosten für den Verein so gering wie möglich zu halten, setzen wir bewusst auf E-Mail als primäres Kommunikationsmittel. Davon profitieren auch Sie als Mitglied: Niedrigere Kosten für den Verein bedeuten letzten Endes auch niedrigere Mitgliedsbeiträge. Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse also ändern, ist es wichtig, dass Sie uns umgehend eine aktuelle E-Mail-Adresse mitteilen, um keine wichtigen Informationen zu verpassen.

Nein, wir bieten keine passive Mitgliedschaft an. Sollten Sie unserem Verein beitreten um zumindest als stimmberechtigtes Mitglied alle Rechte und Pflichten im Verein wahrzunehmen oder den Verein durch Ihren Mitgliedsbeitrag lediglich finanziell zu unterstützen, freuen wir uns über dieses Engagement. Wenn Sie uns anderweitig finanziell unterstützen möchten, stehen Ihnen auch die Möglichkeiten einer Spende oder eines Beitritts zum Förderverein Turnverein 1861 e.V. zur Verfügung. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte über das „Kontaktformular“ an.

Die Mitgliedschaft läuft immer über das Kalenderjahr (bis zum 31.12.) und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Am einfachsten schauen Sie in die Beitragsordnung unter „Mitglied werden“. Reicht das nicht, hilft eine Anfrage an die Mitgliederverwaltung über das „Kontaktformular“.

Wir haben für Erwachsene, Kinder und Familien gestaffelte Beiträge. Informationen dazu finden Sie in unserer Beitragsordnung unter „Mitglied werden“.

Nein, der Mitgliedsbeitrag berechtigt Sie, alle Angebote unseres Turnvereins zu nutzen. Einzige Ausnahme: Für die Teilnahme am Tauchsport fällt ein jährlicher Zusatzbeitrag an. Alle Hinweise dazu finden Sie in unserer Beitragsordnung unter „Mitglied werden“.

Der ASV Landau 1946 e.V. ist eine Dachorganisation für über 20 Vereine in der Sportstadt Landau, in denen mehr als 26 Sportarten betrieben werden. Trotzdem ist jeder dieser Vereine als eingetragener Verein (e.V.) selbständig. So auch unser Turnverein 1861 im ASV Landau 1946 e.V.. Deshalb ist für eine Mitgliedschaft in jedem dieser eigenständigen Vereine ein eigener Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des Jahres innerhalb des 1. Quartals per Lastschrift eingezogen. Bei Eintritt im laufenden Kalenderhalbjahr wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet. Mitgliedsbeiträge sind bevorzugt im Lastschriftverfahren zu entrichten. Sollten Sie den Beitrag per Rechnung bezahlen wollen, fällt hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 EUR an. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Nachdem Sie die Beitrittserklärung ausgefüllt haben, zahlen Sie einen jährlichen Grundbeitrag an den Verein. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr.

Das Teilhabepaket ist für Kinder unter 18 Jahren und übernimmt auf Antrag den Mitgliedsbeitrag. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung oder die Verbandsgemeinde.

Ja, eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Dies hat versicherungstechnische Gründe, da nur Vereinsmitglieder bei einem Unfall während der Übungsstunden versichert sind. Daher muss auch für Geschwisterkinder ein Beitrittsformular ausgefüllt werden, selbst wenn schon andere Kinder oder die ganze Familie Vereinsmitglied ist. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich dadurch bei einer Familienmitgliedschaft nicht.

Als angemeldetes Mitglied des Turnvereins sind Sie in jeder Übungsstunde versichert, die im Rahmen des offiziellen Trainings stattfindet. Das gilt auch für Sondertrainingseinheiten vor Veranstaltungen bzw. Wettkämpfen, solange ein Trainer des Turnvereins das Training leitet.

Ja, der Turnverein hat eine zusätzliche Versicherung für potenzielle Mitglieder, die erst einmal probeweise am Training einer Sportgruppe teilnehmen wollen. Da diese Versicherung aber zeitlich begrenzt ist, müssen Sie sich unbedingt nach zwei Probetrainings beim Turnverein anmelden, wenn Sie an einem Training weiterhin teilnehmen wollen.

Natürlich können Sie der ersten Übungsstunde beiwohnen. Bitte verstehen sie jedoch, dass Sie hierbei den Übungsstundenbetrieb lediglich beobachten sollten. Ihr Kind soll schließlich in aller Ruhe Vertrauen zu uns fassen. Sie können sich hierdurch vergewissern, dass ihr Kind bei uns gut aufgehoben ist. Alle unsere Übungsleiter sind erfahren im Umgang mit Kindern, bilden sich permanent fort und sind in der Sportstunde die Bezugsperson für Ihr Kind.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass sich Kinder häufig durch die Anwesenheit der Eltern ablenken lassen. Ungestörte Sportstunden können dann nicht stattfinden. Deshalb gilt für die weiteren Stunden: Bitte bringen Sie ihr Kind in die Sporthalle oder das Stadion und verlassen diese möglichst wieder. Zum Ende der Sportstunde holen Sie ihr Kind dort wieder ab. Bitte bleiben sie während der Sportstunde nicht in der Sportstätte. Sie bekommen die Möglichkeit, sich die Übungsstunde anzusehen und die Fortschritte ihrer Kinder zu bewundern.

Einzelne Eltern lassen ihre Kinder einfach vor der Sporthalle aus dem Auto aussteigen und fahren dann sofort weiter. Bitte machen Sie dies NICHT! Sollte der Übungsleiter krankheitsbedingt nicht zur Sportstunde erscheinen, stehen die Kinder allein vor der Sporthalle. Bitte prüfen Sie daher, ob der Übungsleiter anwesend ist. Sollte einmal vorkommen, dass aufgrund einer Krankheit des Übungsleiters oder aus anderen Gründen die Übungsstunde kurzfristig nicht stattfinden kann, informieren wir durch einen Aushang am Eingang zur Sporthalle.

Generell findet in den Schulferien unser Sportangebot in den städtischen Hallen nicht statt. Übungsstunden in unserer vereinseigenen Sportstätte, dem Turnerheim, können natürlich in Absprache mit den Teilnehmern weiter stattfinden.

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung muss spätestens am 30.11. schriftlich dem Turnverein angezeigt werden. Eine Verpflichtung zur Beitragszahlung für Mitglieder besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an Vereinsangeboten. Die Zahlungsverpflichtung erlischt nicht durch Fernbleiben von den Übungsstunden. Ein mündlich ausgesprochener Vereinsaustritt bzw. eine entsprechende Mitteilung per Kontaktformular ist nicht zulässig, die Schriftform ist zwingend.

Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Mitgliederverwaltung über das “Kontaktformular” auf unserer Homepage. Dann sind Sie auf jeden Fall sicher, dass diese ankommt und zügig bearbeiten wird.

Ihre bei der Anmeldung abgegebenen Daten werden für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und an Verbände und Sportversicherung übermittelt. Eine Weitergabe an weitere Dritte erfolgt nicht!

Wenn Sie gänzlich in das Sportangebot einer anderen Abteilung des Turnverein 1861 wechseln, bitten wir Sie um eine formlose Mitteilung an die Mitgliederverwaltung über das „Kontaktformular“ auf dieser Homepage. Der Hintergrund ist die sportartspezifische Zuordnung für die Vereinsstatistik und die jährliche Meldung an den jeweiligen Fachverband. Wer das Sportangebot in zwei oder mehr Abteilungen besucht, wird trotzdem nur für eine Abteilung in der Statistik geführt.

Das ist klasse. Der Turnverein 1861 lebt von engagierten und gut ausgebildeten Trainern. Melden Sie sich bitte direkt bei Ihrem Übungs- oder Abteilungsleiter bzw. bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands. Selbstverständlich können Sie auch das „Kontaktformular“ nutzen.